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   BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08   

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https://dejure.org/2013,10535
BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2013,10535)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2013,10535)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2013 - 23 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2013,10535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, § 22 Abs 1 PatG
    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Leistungshalbleitereinrichtung mit einem äußeren Verbindungsanschluss zum Führen eines großen Stromes" - unzulässige Erweiterung durch Änderung des ursprünglich offenbarten Verbindungsanschlusses

  • rewis.io

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Leistungshalbleitereinrichtung mit einem äußeren Verbindungsanschluss zum Führen eines großen Stromes" - unzulässige Erweiterung durch Änderung des ursprünglich offenbarten Verbindungsanschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08
    Abs. [26] - "Olanzapin", sowie BGH GRUR 2010, 509-513 - "Hubgliedertor I" und BGH GRUR 2010, 910 - 916 - "Fälschungssicheres Dokument".
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08
    Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag, vgl. BGH GRUR 2009, 382 - 388, insbes.
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08
    Abs. [26] - "Olanzapin", sowie BGH GRUR 2010, 509-513 - "Hubgliedertor I" und BGH GRUR 2010, 910 - 916 - "Fälschungssicheres Dokument".
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 26.03.2013 - 23 W (pat) 75/08
    Der Patentinhaber darf jedoch im Einspruchsverfahren den Schutzbereich des Patents weder erweitern noch an die Stelle des ursprünglich geschützten Gegenstandes einen anderen setzen, vgl. BGH GRUR 1990, 432, 1. Leitsatz - "Spleißkammer".
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